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Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit bei Beamten
Bei Beamten redet man nicht von Berufs- sondern von Dienstunfähigkeit. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Die Definition der Dienstunfähigkeit weicht stark von der Definition einer Berufsunfähigkeit ab: §42 I Bundesbeamtengesetz: "Ein Beamter kann als dienstunfähig auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst verrichtet hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird." Da Sie keine eigenen Beiträge für Ihre Versorgung entrichten, ist der Staat bei Invalidität für ihre Versorgung zuständig. Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besitzen die Beamten Anspruch auf ein Ruhegehalt, ob ein Anspruch auf Leistungen bei Dienstunfähigkeit vorliegt, hängt vom jeweiligen Beamtenstatus ab. Man unterscheidet:
- Beamte auf Widerruf: Sie erhalten bei dauernder Dienstunfähigkeit keine beamtenrechtliche Versorgung, werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In diesem Fall zahlt der Dienstherr die Beiträge entsprechend der in den einzelnen Dienstjahren erhaltenen Dienstbezüge in die gesetzliche Rentenversicherung nach. Eine Ausnahme besteht bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% durch einen Dienstunfall. Hier wird für die Dauer des Schadens ein Unterhaltsbeitrag gewährt.
- Beamte auf Probe: Wenn die dauernde Dienstunfähigkeit nicht aufgrund eines Dienstunfalls eingetreten ist, erhalten die Beamten auf Probe keine Leistungen aus der Beamtenversorgung. Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und wie die Beamten auf Widerruf in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. In einigen Fällen können Anträge aufgrund von Bedürftigkeit gestellt werden. Hier muss der Dienstherr entscheiden, ob Unterhaltsbeiträge geleistet werden. Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls ein Ruhegehalt.
- Beamte auf Lebenszeit: Bei Dienstunfähigkeit allgemeiner Art erhalten Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung der Wartezeit von fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt. Außerdem werden sie in den Ruhestand versetzt (Zwangspensionierung). Falls die Wartezeit bei Eintreten einer Dienstunfähigkeit nicht erfüllt sein sollte, wird das Beamtenverhältnis aufgelöst und eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. In Ausnahmefällen kann bei Bedürftigkeit ein Antrag auf Unterhaltsbeiträge gestellt werden, den der Dienstherr abzusegnen hat. Wenn die dauernde Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls eintritt, so wird der Beamte auf Lebenszeit auch ohne Erfüllung der Wartezeit in den Ruhestand versetzt. Er besitzt dann einen Anspruch auf Ruhegehalt.
Aufgrund der oben genannten Voraussetzungen für den Erhalt eines Ruhegehaltes
ist es für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe besonders wichtig, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
abzuschließen. Beamte auf Lebenszeit benötigen gerade während der ersten fünf Dienstjahre einen individuell gestalteten Versicherungsschutz, da der Anspruch auf ein Ruhegehalt erst nach Ablauf der Wartezeit gegeben ist. Wenn die Wartezeit dann vorbei ist, ist das Mindestruhegehalt dafür deutlich höher als die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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